Rechtsanwalt | Partner

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Nikolaus Prinz zu Waldeck ist seit 2000 Rechtsanwalt und seit 2003 selbständig tätig.

Er betreut vorwiegend mittelständische Unternehmen und deren Unternehmer im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht. Seine Schwerpunkte liegen dabei auf der laufenden rechtlichen Begleitung und der gesellschaftsrechtlichen Beratung. Prinz zu Waldeck erarbeitet für seine Mandanten daneben auch erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten – von der Errichtung des Testaments bis zur Unternehmensnachfolge. Mit seiner langjährigen Berufspraxis als Unternehmer und Rechtsanwalt nimmt er bei der Suche nach der maßgeschneiderten Handlungsalternative eine ganzheitliche Sicht auf alle wirtschaftlichen Zusammenhänge und Notwendigkeiten ein.

Darüber hinaus begleitet und vertritt Nikolaus Prinz zu Waldeck Unternehmen bei Transaktionen (M&A), Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und im Bereich Geschäftsführerhaftung. Allgemeines Zivilrecht, darunter Vertragsrecht, sowie Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht vervollständigen sein Profil.

Zuständige Assistentin: Stephanie Meller